Anfrage: Lügendetektoren im Bereich der Grenzsicherheit

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-002653/2019 an die Kommission / Artikel 138 der Geschäftsordnung

Özlem Demirel am 05.09.2019

Unter dem Namen „Automated Virtual Agent for Truth Assessments in Real-Time“ (AVATAR) entwickelt und vermarktet die University of Arizona eine biometriebasierte „Täuschungserkennungstechnologie“. Dabei werden Gesichtsausdrücke in hochauflösenden Videos aufgenommen und die Stimme sowie Körper- und Augenbewegungen mit künstlicher Intelligenz analysiert. Die Forschungsinitiativen wurden durch das US-Verteidigungsministerium, das US-Ministerium für Heimatschutz und die EU-Grenzagentur Frontex gefördert. Auch im Rahmen des EU-Sicherheitsforschungsprojekts „iBorderCtrl“ testet die EU-Kommission einen solchen Lügendetektor zur Grenzkontrolle.

An welchen Forschungsmaßnahmen zur biometriebasierten „Täuschungserkennung“ von Personen haben sich welche EU-Agenturen bislang beteiligt, und welche Mittel wurden jeweils von der EU-Kommission für die Projekte verausgabt?

Wer nahm an den Forschungsmaßnahmen teil und wer darf die entwickelten Systeme vermarkten?

Welche Informationen kann die EU-Kommission zur Genauigkeit der Systeme liefern, und wie fehleranfällig sind diese?

Antwort Kommission vom 24.02.2020

Antwort Frontex