Anfrage: EU-Luftaufklärung zugunsten der libyschen Küstenwache

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission / Artikel 138 der Geschäftsordnung

Özlem Demirel am 17.03.2020

Im Rahmen der „Frontex Aerial Surveillance Services“ bzw. „Multipurpose Aerial Surveillance“ chartert die EU-Grenzagentur Propellermaschinen mit Technik zur Luftüberwachung. Die meisten Flüge erfolgen in der libyschen Seenotrettungszone. Festgestellte Boote mit Geflüchteten werden der dort zuständigen Küstenwache zum Eingreifen gemeldet. Auch die EU-Militärmission EUNAVFOR MED und vermutlich auch ihre Nachfolgemission übernimmt die Luftaufklärung in Gewässern, für die Libyen im Rahmen der SOLAS-Konvention zuständig ist.

1.       Wie oft erfolgten oder erfolgen in 2019 und 2020 Flüge der „Frontex Aerial Surveillance Services“ in der libyschen Seenotrettungszone und welche Flugzeuge mit welcher Kennung werden hierfür gechartert?

2.       In welchen bzw. wie vielen Fällen haben von Frontex oder EUNAVFOR MED eingesetzte Flugzeuge oder Drohnen in 2019 und 2020 Informationen zu Vorkommnissen in der libyschen Seenotrettungszone an die dort zuständige Seenotrettungsleitstelle oder die Küstenwache übermittelt und in welchen dieser Fälle betraf dies Boote in Seenot?

3.       Haben Frontex oder EUNAVFOR MED im Rahmen ihrer Luftaufklärung von Gewässern, für die Libyen im Rahmen der SOLAS-Konvention zuständig ist beobachtet, wie Boote in die maltesische Seenotrettungszone einfuhren, und dennoch Behörden in Libyen und nicht in Malta mit deren Aufbringen beauftragt, wie es das Alarm Phone Mittelmeer beispielsweise für den 18. Oktober 2019 und 14. März 2020 dokumentiert?

Antwort der Kommission

Antwort Frontex