50 Millionen Menschen in Kurzarbeit dürfen nicht in Armut fallen

Für mehr als 50 Millionen Menschen wurde in der EU (inklusive Großbritannien und Schweiz) Kurzarbeitsgeld beantragt. Das geht aus der Erhebung (Policy Brief) des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI) hervor, die heute veröffentlicht wurde. Dazu Özlem Alev Demirel, Mitglied im Ausschuss für Beschäftigung und Soziales des Europaparlaments (EMPL):

„In vielen EU-Mitgliedstaaten wird das Instrument des Kurzarbeitsgeldes angewandt, um Entlassungen zu verhindern. Zudem hat die EU-Kommission jetzt ein neues Instrument (SURE) geschaffen, um Mitgliedstaaten hierbei zu unterstützen. Die Rahmenbedingungen und Höhe des Kurzarbeitsgeldes sind in den EU-Staaten jedoch sehr unterschiedlich geregelt.“

„Hier sollten jetzt vergleichbare Standards in der EU geschaffen werden, damit Menschen, die ein niedriges Kurzarbeitsgeld erhalten, nicht an den Rand der Existenz gedrängt werden. Dabei muss auch klar sein, dass Unternehmen, die das Instrument Kurzarbeitsgeld in Anspruch nehmen, keine Boni und Dividenden an Aktionär*innen ausschütten dürfen. Darüber hinaus darf die angekündigte EU-Mindestlohninitiative nicht weiter verschoben werden. Sie muss zeitnah in Angriff genommen werden. Hier kann die EU einen Rahmen vorgeben, um das in der europäischen Sozialcharta festgeschriebene Recht auf ein gerechtes Arbeitsentgelt zu gewährleisten. In Teil I Artikel 4 der Sozialcharta steht: ‚Alle Arbeitnehmer haben das Recht auf gerechtes Arbeitsentgelt, das ihnen und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard sichert.‘“

„Löhne werden normalerweise zwischen den Tarifparteien in Tarifverträgen festgelegt. Doch ein gerechter und angemessener Mindestlohn muss über der Armutsgrenze liegen. Diese Armutsgrenze liegt bei 60 Prozent des Brutto-Medians im jeweiligen Mitgliedstaat. Nur durch solche Maßnahmen kann verhindert werden, dass am Ende die Kosten der Corona-Pandemie nicht von den Beschäftigten in Europa finanziert werden.“