Anklage gegen türkische LGBTI-Aktivist*innen fallen lassen: CSDs sind notwendig, nicht strafbar!
Zum morgigen Prozess gegen 18 Studierende und einen Lehrenden der Middle East Technical University (METU) in Ankara erklären die stellvertretende Vorsitzende der Delegation des EU-Parlaments für die Beziehungen zur Türkei, Özlem Demirel, und der Bundessprecher von DIE LINKE.queer, Daniel Bache:
Grund- und Freiheitsrechte sind unteilbar und stehen nicht zur Disposition. CSD-Kundgebungen dürfen nicht verboten und kriminalisiert werden, sie sind Teil der weltweiten Kämpfe für Emanzipation und soziale Gerechtigkeit. Von daher fordern wir die sofortige Einstellung des Prozesses gegen Angehörige der Middle East Technical University (METU) in Ankara.
Spätestens seit den Gezi-Park Protesten 2013 gehört die LGBI-Bewegung in der Türkei zu den starken Kritiker*innen der Erdogan-Regierung. Sie stehen für elementare Grundrechte und für Gleichberechtigung ein und werden deshalb zur Zielscheibe: Immer wieder werden ihre Demonstrationen verboten und zerschlagen. Damit zeigen Erdogan und die AKP ihre antidemokratische Grundhaltung.
Dass nun am Tag der Menschenrechte, dem 10. Dezember, 19 Aktivist*innen der Prozess gemacht werden soll, weil sie 2019 einen Pride Sit-In auf dem Universitätsgelände durchgeführt hatten, ist zynisch.
Bereits seit 1996 gibt es die METU LGBTI-Solidaritätsgruppe, seit 2011 gab es die jährlich größer werdenden Pride-Demonstrationen auf dem Universitätsgelände. Rechtfertigen müssen sich die, die die Parade 2019 verboten haben, nicht diejenigen, die mit einem Sit-In gegen das Verbot demonstriert haben.
Die Anklage und die drohenden Haftstrafen von bis zu drei Jahren zeigen einmal mehr, wie weit Erdogan und seine AKP die Justiz mittlerweile im Griff haben. Sie zeigen aber auch, wie wichtig Solidarität mit der LGBTI-Bewegung in der Türkei ist.