Luftüberwachung für Grenzbehörden in Libyen

In einer Antwort auf eine Anfrage von Özlem Alev Demirel bestätigt die EU- Kommission, dass Hinweise auf Seenotfälle im Mittelmeer, die von u.a. der Irini-Mission entdeckt werden, je nach Ortung an die italienische, maltesische, tunesische lybische Küstenwache weitergeleitet werden.

Im Falle von Libyen ist klar, dass damit vor allem illegale Rücktransporte („pull backs“) ermöglicht werden und auch erfolgen.

Die libysche Küstenwache setzt sich aus Milizen zusammen, in Libyen selbst befinden sich Internierungslager, in denen Folter, Vergewaltigung und Ermordung drohen. Mit „Seenotrettung“ hat dies nichts zu tun.

Anfrage und Antwort zum Nachlesen:

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission E-006063/2020 Artikel 138 der Geschäftsordnung
Özlem Demirel (GUE/NGL)

Betrifft:        Luftüberwachung für Grenzbehörden in Libyen

Das libysche Innenministerium beabsichtigt die Beschaffung von luftgestützter Überwachung und hat hierfür den Rüstungskonzern Airbus in Frankreich besucht. Einem Bericht der Zeitung „Libya Herald“ zufolge zufolge plant die Regierung in Tripolis den Kauf von Hubschraubern, die unter anderem zur Bekämpfung der irregulären Migration und zur Überwachung der Küsten und Grenzen genutzt werden sollen.

1.    Was ist der Kommission darüber bekannt, welche Behörden der Regierung in Tripolis bemannte oder unbemannte Systeme zur luftgestützten Überwachung beschaffen wollen und für welchen Zweck sie genutzt werden sollen?

2.    Wie werden diese Bemühungen durch die Kommission organisatorisch oder finanziell unterstützt?

3.    In welchem Umfang haben die im Mittelmeer eingesetzten Einheiten von Frontex und der EUNAVFOR MED IRINI im Jahr 2020 auf ihrer Luftüberwachung beruhende Meldungen an libysche Leitstellen übermittelt, damit diese zur Verhinderung irregulärer Migration bzw. Seenotrettung tätig werden?

DE / E-006063/2020
Antwort des Hohen Vertreters/Vizepräsidenten Borrell im Namen der Europäischen Kommission
(3.2.2021)

Der Kommission ist kein Kauf bemannter oder unbemannter Systeme zur luftgestützten Überwachung durch die libysche Regierung der nationalen Einheit bekannt. Die Kommission ist an einer möglichen Unterstützung solcher Bemühungen nicht beteiligt.

Gemäß dem internationalen Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See sowie dem internationalen Übereinkommen über den Such- und Rettungsdienst auf See werden Informationen über mögliche Notlagen auf See, die von im mandatsgemäßen Operationsgebiet operierenden Luftfahrzeugen der Operation IRINI und/oder von im Zuge der gemeinsamen Seeeinsätze der Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache eingesetzten Mitteln zur luftgestützten Überwachung erlangt werden, an sämtliche in dem Gebiet zuständige Seenotrettungsleitstellen (MRCC) weitergegeben. Dies wären die MRCC Italiens, Maltas und Tunesiens sowie das libysche MRCC/Joint Rescue Coordination Centre, das von der libyschen Küstenwache und Marine betrieben wird.