Erlös aus beschlagnahmten Waffen für Peace Facility Budget

Schriftliche Anfrage an die EU-Kommission

Die IRINI-Operation ist u.a. für die Überwachung des Libyen Waffenembargos im Einsatz, bei der es auch zur Beschlagnahmung von Waffen kommt. Im Vorschlag der HR/VP vom 13. Juni 2018 zur Europäischen Friedensfazilität (HR (2018) 94) heißt es in Artikel 20 Absatz 6b, dass „Einnahmen …“ auch aus „Finanzerträgen, Verkaufserlöse(n)…“ generiert werden können. Am 25. Februar schlug der jetzige HR/VP Josep Borrell dem „Peace Facility Komitee“ vor, dass jegliche Einnahmen, die aus von Mitgliedsstaaten im rahmen von EU-Missionen beschlagnahmten Waffen generiert werden, dem Peace-Facility-Budget zugeführt werden sollen.   

 1. Ist die Einführung des Verkaufs beschlagnahmter Waffen aus der Operation IRINI (oder anderen EU-Einsätzen) an Drittstaaten geplant, wenn ja nach welchem Prozedere (Beantragung bei wem und wie etc.)?

2. Wurden in der Vergangenheit beschlagnahmte Waffen aus der Operation IRINI (oder anderen EU-Einsätzen) an Drittstaaten bereits verkauft, wenn ja bitte Einsätze, den Umfang der beschlagnahmten Waffen (aufgeschlüsselt nach Gerätschaften und Wert) und an welche Länder?   

3. Falls beschlagnahmte Waffen aus der Operation IRINI (oder anderen EU-Einsätzen) an Drittstaaten bereits verkauft wurden, gab es bereits eine Ablehnung an bestimmte Drittstaaten zu verkaufen, wenn ja, welche Länder und mit welcher Begründung?