EU-Mindestlohn-Richtlinie: Richtiger Schritt im Kampf gegen Armut trotz Arbeit

Özlem Alev Demirel, sozial- und arbeitsmarktpolitische Sprecherin von DIE LINKE im Europäischen Parlament, erklärt zur heutigen Abstimmung über die Europäische Mindestlohnrichtlinie im EP-Beschäftigungsausschuss:

„Durch die Konkurrenz im EU-Binnenmarkt wurde über Jahre Lohndumping befeuert und prekäre Beschäftigung ausgeweitet. Aktuell ist jeder neunte Beschäftigte in der EU arm trotz Arbeit. Das ist ein unhaltbarer Zustand und deshalb macht sich DIE LINKE ebenso wie fast alle Gewerkschaften aus den EU-Mitgliedsstaaten seit Jahren für eine EU-Mindestlohninitiative stark. Dieser kommen wir heute einen Schritt näher.“

„Die heutige Ausschussentscheidung ist wichtig, denn 20,5 Millionen Menschen in der EU leben trotz Arbeit in einem von Armut bedrohten Haushalt. Der Ausschuss muss endlich durchsetzen, dass es gesetzliche Mindestlöhne geben muss, die vor Armut schützen. Daher habe ich in den Verhandlungen darauf gedrängt, dass für den Mindestlohn eine klar definierte Untergrenze als Richtwert in die Richtlinie aufgenommen wird und dass Lebenshaltungskosten wie unter anderen Unterkunft und Energie nach den realen Preisen im jeweiligen Mitgliedstaat herangezogen werden müssen, um Mindestlöhne festzulegen.“

„Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Stärkung der Gewerkschaften. Koalitionsfreiheit, Zutrittsrecht in Betriebe und die Möglichkeit zu Tarifverhandlungen werden gestärkt. Während die EU mit ihrer Kürzungspolitik in der Vergangenheit Tarifverträge zerschlagen und Gewerkschaften geschwächt hat, muss eine solche Richtlinie dieser falschen Politik in Zukunft ein klares Stopp-Schild entgegenhalten. Starke Gewerkschaftsrechte und gute Tarifabschlüsse sind nach wie vor die beste Basis für gute Löhne und gute Arbeitsbedingungen. Wenn in einem Mitgliedstaat eine Tarifbindungsrate unter 80 Prozent gegeben ist, müssen per Gesetz Aktionspläne zur Erhöhung dieser Rate erstellt werden, so die heutige Forderung.“

„Ebenso wird in der Richtlinie festgehalten, dass öffentliche Vergabe an gute Arbeitsbedingungen und Löhne gebunden sein muss. Dies erleichtert auch in Deutschland die Durchsetzung von Tariftreuegesetzen und erhöht den Druck auf die Ampel-Koalition, dies umzusetzen. Die Positionen des Ausschusses verbessern und konkretisieren den von der Kommission vorgelegten Richtlinienvorschlag deutlich. Damit ist eine gute Verhandlungsgrundlage des Parlaments gegenüber dem Rat und der Kommission gegeben.“

„Das Abstimmungsergebnis ist ein Erfolg für die Gewerkschaften und die Umsetzung der Forderungen, würde das Leben der 20,5 Millionen Menschen spürbar verbessern, die trotz Arbeit arm sind. Jetzt brauchen wir massiven Druck auf Rat und Kommission für die weiteren Verhandlungen, denn natürlich sind wir noch nicht am Ende im Kampf gegen prekäre Arbeits- und Lebenswelten – aber die EU-Mindestlohn-Richtlinie ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“

Hintergrund:

Die Untergrenze für den Europäischen Mindestlohn soll als Richtwert bei mindestens 60 Prozent des europäischen Brutto-Median-Lohnes und bei 50 Prozent des Durchschnittslohns liegen.