Gezielte Demontage des Asylrechts in der EU
Zur geplanten Abstimmung am Dienstag, den 10. Februar 2026 über die Einrichtung einer Liste sicherer Herkunftsländer auf Unionsebene und über die Anwendung des Konzepts des “sicheren Drittstaats” erklärt Özlem Demirel, außen- und friedenspolitische Sprecherin von Die Linke im Europaparlament:
„Was hier als Reform verkauft wird, ist die gezielte Demontage des Asylrechts in der Europäischen Union. Die EU verabschiedet sich endgültig von individueller Prüfung und wirksamem Rechtsschutz und damit von einem zentralen Grundrecht.
Menschen sollen künftig abgeschoben werden können, ohne dass ihre Fluchtgründe geprüft werden, teilweise sogar in Länder, die sie nie betreten haben. Das ist ein politischer Tabubruch und die offene Übernahme zentraler Forderungen der extremen Rechten.
Menschen auf der Flucht brauchen Schutz, keine Abschreckung. Das Grundrecht auf Schutz und Asyl ist eine Lehre aus dem 2. Weltkrieg. Wir werden weiterhin universelle Menschenrechte verteidigen und uns dreckigen Deals in den Weg stellen.“
Zum Hintergrund:
Am morgigen Dienstag stimmt das Europäische Parlament über die Einrichtung einer Liste sicherer Herkunftsländer auf Unionsebene und über die Anwendung des Konzepts des “sicheren Drittstaats” ab. Geplant ist die Einführung einer EU-weiten Liste sogenannter „sicherer Herkunftsländer“ sowie eine massive Ausweitung des Konzepts der „sicheren Drittstaaten“. Künftig sollen Mitgliedstaaten Asylanträge als „unzulässig“ ablehnen können, wenn Schutzsuchende über als „sicher“ deklarierte Drittstaaten eingereist sind – ohne inhaltliche Prüfung der Fluchtgründe. Zudem sollen Abschiebungen in Staaten möglich werden, die die Betroffenen nie zuvor betreten haben. Als „sichere Drittstaaten“ sollen unter anderem Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Kosovo, Marokko und Tunesien gelten. Die Beitrittskandidaten zur EU sollen automatisch als sicher eingestuft werden, was auch die Türkei zu einem „sicheren“ Land macht und Asylanträge aus der Türkei noch aussichtsloser werden lässt.
Gleichzeitig sollen Rechtsmittel gegen Unzulässigkeitsentscheidungen ihre automatische aufschiebende Wirkung verlieren. Abschiebungen könnten damit vollzogen werden, während Gerichtsverfahren noch laufen. Parallel dazu werden Asylsuchende aus als „sicher“ eingestuften Herkunftsländern automatisch in beschleunigte Grenz- oder Schnellverfahren gezwungen. Dieses Vorgehen widerspricht dem Grundprinzip der Genfer Flüchtlingskonvention, die jede Diskriminierung nach Herkunft ausdrücklich verbietet.
(Bildquelle: Shutterstock.com/Bartolomiej Pietrzyk)